Hier zu klicken führt zu keinen nennswerten Informationen. Das ist ja nur der Beispiel-Info-Button ... ;-)
Als Regelqualifikation gelten ein Volontariat, ein abgeschlossenes Studium der Journalistik, ein vergleichbares abgeschlossenes Studium an einer anerkannten Fakultät für Journalisten und der erfolgreiche Abschluss an einer anerkannten Journalistenschule.
Bei der tariflichen Eingruppierung werden vorangegangene Jahre als Redakteur:in an Zeitungen, Zeitschriften, Nachrichtenagenturen und beim Rundfunk berücksichtigt. Außerdem werden für jeweils zwei nachgewiesene Jahre hauptberuflicher Tätigkeit als freie Journalist:in ein Jahr angerechnet, höchstens aber insgesamt drei Jahre.
Die hier genannte Eingruppierung berücksichtigt den Zeitpunkt der Festanstellung, anerkannte Vorjahre (etwa für Zeiten als freie/r Journalist:in) und die Ausbildung ("Regelqualifikation").
Außertariflich vereinbarte Zulage.
5% vom Monatsgehalt, maximal 235,00 Euro.
Jährlich 67,5 % vom Gesamtbrutto (monatlich).
Jährlich 82,5 % vom Monatsgehalt.
Der rechnerische Stundenlohn ergibt sich aus der Wochenarbeitszeit, dem Gesamt-Monatsgehalt sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Er berücksichtigt keine Urlaubsansprüche, sondern dient lediglich als Vergleichsgröße.